AGBs

1. Geltung, Vertragsabschluss

1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind die Grundlage für sämtliche Leistungen, die von der Visionside Multimedia GmbH (nachfolgend “Visionside") erbracht werden. Sie gelten für alle rechtlichen Beziehungen zwischen der Visionside und dem Kunden, auch wenn nicht explizit darauf Bezug genommen wird. Diese AGB sind ausschließlich für Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen anwendbar, d.h. im B2B-Bereich.

1.2. Für die Rechtsbeziehungen zwischen Visionside und Kunde gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Abweichungen und Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Visionside.

1.3. Die Visionside akzeptiert keine Geschäftsbedingungen des Kunden, selbst wenn sie bekannt sind, es sei denn, es wird ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart. Die AGB des Kunden werden von der Visionside ausdrücklich abgelehnt. Ein weiterer Widerspruch gegen die AGB des Kunden durch die Visionside ist nicht erforderlich.

1.4. Änderungen der AGB werden dem Kunden mitgeteilt und gelten als vereinbart, sofern der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich widerspricht. Der Kunde wird ausdrücklich auf die Bedeutung seines Schweigens hingewiesen.

1.5. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, so bleibt die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der geschlossenen Verträge unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt.

1.6. Die Angebote der Visionside sind freibleibend und unverbindlich.

2. Visionside 3D-Wohnungsfinder

2.1. Die Visionside ist Eigentümerin und Entwicklerin des „Visionside 3D-Wohnungsfinders“. Die Software ist mandantenfähig und wird ausschließlich auf den Servern von Visionside installiert. Daher benötigt der Kunde keine Installation auf seinen eigenen EDV-Anlagen, da die Nutzung und der Zugriff ortsunabhängig über den Browser erfolgt. Jeder Kunde hat nur Zugriff auf die von ihm eingegebenen Daten oder die von anderen Kunden freigegebenen Daten. Der Kunde erwirbt die Rechte für die unternehmensinterne Nutzung auf den vereinbarten Zeitraum. Der Kaufpreis beinhaltet nicht die Kosten für Schulungen, Kunden-Domains oder Serviceleistungen von Drittanbietern. Visionside wird die Software laufend erweitern und Fehler beheben, behält sich jedoch das Recht vor, spezielle Module kostenpflichtig anzubieten, z. B. Exportfunktionen, Schnittstellen, Analyse-Services. Visionside stellt Speicherplatz auf ihren Servern zur Verfügung, um die Software und die Daten des Kunden bereitzustellen. Zusätzliche Leistungen wie individuelle Programmierungen durch Visionside oder Schulungsdienstleistungen werden separat in Rechnung gestellt. Änderungen an der Präsentationswebsite sind nur über die Erstellung von Stylesheets möglich, während individuelle Anpassungen oder Programmierungen des Kunden ein Pflichtenheft erfordern, das kostenpflichtig ist und nur auf Anfrage des Kunden erstellt wird.

2.2. Die Leistungspflicht für den 3D-Wohnungsfinder von Visionside beschränkt sich ausschließlich auf die Bereitstellung der Software und schließt weder die Lieferung noch den Quelltext der Software mit ein. Der Kunde ist für den korrekten Einsatz der Software selbst verantwortlich. Visionside garantiert, dass die Softwarelösung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses dem Stand der Technik entspricht und Programmierfehler zeitnah behoben werden. Die Haftung von Visionside wird, mit Ausnahme von Personenschäden, für leichte Fahrlässigkeit sowie für Folgeschäden und entgangenen Gewinn generell ausgeschlossen. Visionside ergreift alle technisch und wirtschaftlich zumutbaren Maßnahmen, um gespeicherte Daten gegen unberechtigten Zugriff zu schützen. Die Haftung von Visionside für Schäden, die aufgrund eines widerrechtlichen Zugriffs auf die von Visionside gespeicherten Daten entstehen, ist ausgeschlossen. Visionside übernimmt keine Gewährleistung für die ständige Verfügbarkeit der Software, da es kurzfristig zu Wartungs- oder Leitungsunterbrechungen kommen kann.

3. Social Media Kanäle

3.1. Vor der Auftragserteilung weist die Visionside den Kunden darauf hin, dass die Anbieter von “Social-Media-Kanälen" (z.B. Facebook, im Folgenden “Anbieter" genannt) in ihren Nutzungsbedingungen das Recht haben, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigem Grund abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Aus diesem Grund besteht ein Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte ohne erkennbaren Grund entfernt werden können, was von der Visionside nicht kalkulierbar ist. Im Falle einer Beschwerde eines anderen Nutzers haben die Anbieter zwar eine Möglichkeit zur Gegendarstellung eingeräumt, jedoch werden die Inhalte in jedem Fall sofort entfernt. Wenn dies geschieht, kann die Wiederherstellung des ursprünglichen, rechtmäßigen Zustands einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Visionside arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die sie keinen Einfluss hat, und legt diese dem Auftrag des Kunden zugrunde. Der Kunde erkennt mit der Auftragserteilung ausdrücklich an, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen. Die Visionside beabsichtigt, den Auftrag des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien von “Social-Media-Kanälen" einzuhalten. Allerdings kann die Visionside aufgrund der derzeit gültigen Nutzungsbedingungen und der einfachen Möglichkeit, von jedem Nutzer Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, nicht garantieren, dass die beauftragte Kampagne jederzeit abrufbar sein wird.

4. Konzept- und Ideenschutz

Wenn der potenzielle Kunde die Visionside vor Abschluss des Hauptvertrags einlädt, ein Konzept zu erstellen, und die Visionside dieser Einladung nachkommt, gelten die folgenden Bestimmungen:

4.1. Durch die Einladung und die Annahme durch die Visionside treten der potenzielle Kunde und die Visionside in ein Vertragsverhältnis ein („Pitching-Vertrag“), dem auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde liegen

4.2. Der potenzielle Kunde erkennt an, dass die Visionside bereits mit der Erstellung des Konzepts kostenintensive Vorarbeiten leistet, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.

4.3. Der sprachliche und grafische Teil des Konzepts unterliegt dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes, soweit diese Werkhöhe erreichen. Eine Nutzung oder Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung der Visionside ist dem potenziellen Kunden aufgrund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.

4.4. Das Konzept enthält auch werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und somit nicht dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes unterliegen. Diese Ideen sind der Ausgangspunkt für den gesamten Kreativprozess und können als Ursprung der Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher sind diese Elemente des Konzepts geschützt, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Dazu zählen insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw., auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.

4.5. Der potenzielle Kunde verpflichtet sich, diese kreativen Werbeideen, die im Rahmen des Konzepts von der Visionside präsentiert werden, außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrags nicht wirtschaftlich zu verwerten oder zu nutzen.

4.6. Wenn der potenzielle Kunde der Ansicht ist, dass ihm von der Visionside Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, muss er dies der Visionside innerhalb von 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Angabe von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung ermöglichen, mitteilen.

4.7. Andernfalls gehen die Vertragsparteien davon aus, dass die Visionside dem potenziellen Kunden eine neue Idee präsentiert hat. Wenn der Kunde diese Idee verwendet, wird angenommen, dass die Visionside dabei verdienstlich wurde.

4.8. Der potenzielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung zuzüglich 20 % Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständiger Zahlung der Entschädigung bei der Visionside ein.

5. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden

5.1. Die Visionside erbringt Leistungen gemäß der Leistungsbeschreibung im Vertrag oder der Auftragsbestätigung durch die Visionside, sowie dem Briefingprotokoll („Angebotsunterlagen“), jedoch bedürfen nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs der schriftlichen Bestätigung durch die Visionside. Innerhalb der vom Kunden vorgegebenen Grenzen hat die Visionside Gestaltungsfreiheit bei der Erfüllung des Auftrags.

5.2. Der Kunde muss alle Leistungen der Visionside, einschließlich aller Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Kopien, Farbabdrucke und elektronischen Dateien, innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt überprüfen und freigeben. Wenn der Kunde innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung gibt, gelten die Leistungen als genehmigt.

5.3. Der Kunde muss der Visionside rechtzeitig und vollständig alle Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er muss die Visionside über alle Umstände informieren, die für die Durchführung des Auftrags von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrags bekannt werden. Wenn die Visionside aufgrund unrichtiger, unvollständiger oder nachträglich geänderter Angaben des Kunden wiederholte Arbeiten durchführen oder verzögert werden muss, trägt der Kunde die entstehenden Kosten.

5.4. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrags zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos, etc.) auf mögliche Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu überprüfen (Rechteclearing). Der Kunde garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Die Visionside haftet im Innenverhältnis zum Kunden nur im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder bei Erfüllung ihrer Warnpflicht nicht für eine Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wenn die Visionside von einem Dritten wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen wird, muss der Kunde die Visionside schad- und klaglos halten und ihr sämtliche Nachteile ersetzen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, die Visionside bei der Abwehr von Ansprüchen Dritter zu unterstützen und ihr unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

6. Fremdleistungen/Beauftragung Dritter

6.1. Die Visionside behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen die vertraglich vereinbarten Leistungen selbst zu erbringen oder sich zur Erfüllung der Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen oder diese Leistungen durch Dritte substituieren zu lassen („Fremdleistung“).

6.2. Sofern die Visionside Dritte im Rahmen einer Fremdleistung beauftragt, geschieht dies entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden. Bei der Auswahl der Dritten wird die Visionside darauf achten, dass diese über die notwendige fachliche Qualifikation verfügen.

6.3. Im Falle von Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, ist der Kunde verpflichtet, diese zu erfüllen. Dies gilt ausdrücklich auch dann, wenn der Vertrag aus wichtigem Grund gekündigt wurde.

7. Termine

7.1. Sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, sind die angegebenen Liefer- oder Leistungsfristen nur ungefähre Angaben und nicht verbindlich. Verbindliche Terminabsprachen müssen schriftlich festgehalten werden oder von der Visionside schriftlich bestätigt werden.

7.2. Sollte die Lieferung/Leistung der Visionside aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt oder anderen unvorhersehbaren, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbaren Ereignissen verzögert werden, die nicht von ihr zu vertreten sind, ruhen die Leistungsverpflichtungen entsprechend der Dauer und des Umfangs des Hindernisses und die Fristen verlängern sich dementsprechend. Wenn diese Verzögerungen länger als zwei Monate andauern, haben der Kunde und die Visionside das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

7.3. Wenn sich die Visionside in Verzug befindet, kann der Kunde nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn er der Visionside schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadensersatzansprüche des Kunden aufgrund von Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, es sei denn, es kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden.

8. Vorzeitige Auflösung

8.1. Die Visionside kann den Vertrag aus wichtigem Grund jederzeit kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn a) die Leistung aufgrund von Umständen, die der Kunde zu verantworten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Frist von 14 Tagen weiter verzögert wird, b) der Kunde trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Fristsetzung von 14 Tagen gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag verstößt, wie z.B. der Zahlung eines fälligen Betrags oder der Erfüllung von Mitwirkungspflichten, oder c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser trotz Aufforderung durch die Visionside weder Vorauszahlungen leistet noch vor Erbringung der Leistung eine geeignete Sicherheit bereitstellt.

8.2. Der Kunde kann den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Setzung einer Frist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Visionside trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Frist von mindestens 14 Tagen zur Behebung von Vertragsverstößen gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag fortgesetzt verstößt.

9. Honorar

9.1. Wenn keine andere Vereinbarung getroffen wurde, hat die Visionside einen Honoraranspruch für jede einzelne Leistung, sobald sie erbracht wurde. Die Visionside ist berechtigt, Vorschüsse zu verlangen, um ihre Kosten zu decken. Bei Aufträgen, die über einen längeren Zeitraum laufen, kann die Visionside Zwischen- oder Vorausrechnungen erstellen oder Akontozahlungen anfordern.

9.2. Das Honorar ist Netto-Honorar zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Wenn keine Vereinbarung getroffen wurde, hat die Visionside Anspruch auf ein Honorar in der marktüblichen Höhe für ihre erbrachten Leistungen und die Überlassung von urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechten.

9.3. Leistungen, die nicht durch das vereinbarte Honorar abgedeckt sind, werden gesondert entlohnt. Der Kunde ist verpflichtet, alle Barauslagen der Visionside zu erstatten.

9.4. Die Kostenvoranschläge der Visionside sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten um mehr als 15 % übersteigen, wird die Visionside den Kunden darauf hinweisen. Wenn der Kunde nicht innerhalb von drei Werktagen schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen nennt, gilt die Kostenüberschreitung als genehmigt. Eine gesonderte Benachrichtigung ist nicht erforderlich, wenn die Kostenüberschreitung 15 % nicht überschreitet.

9.5. Wenn der Kunde Arbeiten, die er in Auftrag gegeben hat, einseitig ändert oder abbricht, ohne die Visionside einzubinden, muss er die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der Honorarvereinbarung vergüten und alle angefallenen Kosten erstatten. Wenn der Abbruch nicht durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung der Visionside begründet ist, muss der Kunde der Visionside das gesamte vereinbarte Honorar (Provision) erstatten, wobei die Anrechnungsvergütung des § 1168 AGBG ausgeschlossen wird. Darüber hinaus muss der Kunde die Visionside bezüglich aller Ansprüche Dritter, insbesondere von Auftragnehmern der Visionside, schad- und klaglos stellen. Mit der Bezahlung des Honorars erwirbt der Kunde keinerlei Nutzungsrechte an bereits erbrachten Arbeiten. Nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind unverzüglich an die Visionside zurückzugeben.

10. Zahlung, Eigentumsvorbehalt

10.1. Die Visionside erwartet die sofortige Zahlung des Honorars, inklusive aller Barauslagen und sonstiger Aufwendungen, bei Erhalt der Rechnung, es sei denn, es wurden schriftlich besondere Zahlungsbedingungen vereinbart. Bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten bleibt die gelieferte Ware im Eigentum der Visionside.

10.2. Wenn der Kunde in Zahlungsverzug gerät, gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmergeschäfte. Außerdem verpflichtet sich der Kunde, der Visionside die anfallenden Mahn- und Inkassospesen zu erstatten, soweit sie notwendig sind, um die Forderung durchzusetzen. Dies beinhaltet zumindest die Kosten für zwei Mahnschreiben in Höhe von jeweils mindestens € 20,00 pro Mahnung sowie für ein Mahnschreiben eines Rechtsanwalts, der mit der Eintreibung beauftragt wurde. Die Visionside behält sich das Recht vor, weitere Rechte und Forderungen geltend zu machen.

10.3. Wenn der Kunde in Zahlungsverzug gerät, kann die Visionside alle erbrachten Leistungen und Teilleistungen aus anderen mit dem Kunden abgeschlossenen Verträgen sofort fällig stellen.

10.4. Die Visionside ist nicht verpflichtet, weitere Leistungen zu erbringen, solange der offene Betrag nicht beglichen wurde (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt jedoch bestehen.

10.5. Falls Ratenzahlung vereinbart wurde und der Kunde Teilbeträge oder Nebenforderungen nicht fristgerecht bezahlt, behält sich die Visionside das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).

10.6. Der Kunde kann nicht mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Visionside aufrechnen, es sei denn, die Forderung des Kunden wurde schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

11. Eigentumsrecht und Urheberrecht

11.1. Alle Leistungen der Visionside, einschließlich Präsentationen wie Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Reinzeichnungen, Konzepte, 3D Modelle, Pläne sowie einzelne Teile daraus, bleiben Eigentum der Visionside und können jederzeit von der Visionside zurückverlangt werden, insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses. Der Kunde erwirbt das Recht zur Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck durch Zahlung des Honorars. Sofern keine anderslautende Vereinbarung besteht, darf der Kunde die Leistungen der Visionside ausschließlich in Österreich nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten setzt die vollständige Bezahlung der Honorare voraus. Falls der Kunde die Leistungen der Visionside vor der vollständigen Bezahlung nutzt, beruht dies auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.

11.2. Änderungen oder Bearbeitungen von Leistungen der Visionside, insbesondere Weiterentwicklungen durch den Kunden oder Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Visionside und des Urhebers, sofern die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind, zulässig.

11.3. Eine Nutzung von Leistungen der Visionside, die den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang übersteigt, erfordert unabhängig davon, ob die Leistung urheberrechtlich geschützt ist, die Zustimmung der Visionside. Die Visionside und der Urheber haben Anspruch auf eine angemessene Vergütung.

11.4. Die Zustimmung der Visionside ist auch nach Ablauf des Vertrages für die Nutzung von Leistungen der Visionside oder Werbemitteln erforderlich, für die die Visionside konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, unabhängig davon, ob die Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht.

11.5. Bei jeder widerrechtlichen Nutzung haftet der Kunde der Visionside für das doppelte des angemessenen Honorars.

12. Kennzeichnung

12.1. Die Visionside hat das Recht, auf allen Werbemitteln und bei jeder Werbemaßnahme auf die Visionside und gegebenenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

12.2. Vorbehaltlich des jederzeitigen schriftlichen Widerrufs durch den Kunden ist die Visionside berechtigt, auf eigenen Werbeträgern, insbesondere auf ihrer Website, mit Namen und Firmenlogo auf die bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung zum Kunden hinzuweisen (Referenzhinweis).

13. Gewährleistung

13.1. Der Kunde muss etwaige Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch die Visionside, und bei versteckten Mängeln innerhalb von acht Tagen nach Entdeckung schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzeigen. Andernfalls gilt die Leistung als genehmigt, und der Kunde kann keine Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche geltend machen oder das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausüben.

13.2. Wenn der Kunde berechtigt und rechtzeitig Mängel meldet, hat er das Recht auf Nachbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch die Visionside. Die Visionside wird die Mängel in angemessener Zeit beheben, und der Kunde muss der Visionside alle notwendigen Maßnahmen zur Untersuchung und Mängelbehebung ermöglichen. Wenn die Verbesserung der Leistung für die Visionside unmöglich oder mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist, kann die Visionside die Verbesserung ablehnen, und der Kunde hat in diesem Fall das Recht auf Wandlung oder Minderung. Wenn eine Verbesserung durchgeführt wird, muss der Kunde die Kosten für die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache tragen.

13.3. Der Kunde ist auch dafür verantwortlich, die Leistung auf ihre rechtliche Zulässigkeit zu überprüfen, insbesondere in Bezug auf Wettbewerbs-, Marken-, Urheber- und Verwaltungsrecht. Die Visionside ist nur verpflichtet, eine grobe Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit durchzuführen. Wenn der Kunde bestimmte Inhalte vorgibt oder genehmigt, haftet die Visionside nicht für die rechtliche Zulässigkeit dieser Inhalte, es sei denn, die Visionside hat den Kunden auf mögliche Rechtsverstöße hingewiesen oder handelt grob fahrlässig.

13.4. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht auf Regress gegenüber der Visionside gemäß § 933b Abs. 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der Kunde darf Zahlungen wegen Mängeln nicht zurückhalten, und die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen.

14. Haftung und Produkthaftung

14.1. Die Visionside sowie ihre Angestellten, Auftragnehmer und sonstigen Erfüllungsgehilfen (“Leute") haften nicht für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden aufgrund leichter Fahrlässigkeit. Dies schließt unmittelbare und mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Mangelfolgeschäden, Schäden aufgrund von Verzögerungen, Unmöglichkeiten, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss sowie mangelhafter oder unvollständiger Leistung ein. Der Geschädigte muss das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit beweisen. Wenn die Haftung der Visionside ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer “Leute".

14.2. Die Visionside haftet nicht für Ansprüche gegen den Kunden aufgrund der von ihr erbrachten Leistungen (z. B. Werbemaßnahmen), wenn sie ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, unabhängig von leichter Fahrlässigkeit. Insbesondere haftet die Visionside nicht für Prozesskosten, Anwaltskosten des Kunden oder Urteilsveröffentlichungen sowie für Schadenersatzforderungen oder Ansprüche Dritter. Der Kunde hat die Visionside in dieser Hinsicht schadlos zu halten.

14.3. Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen sechs Monate nach Kenntnis des Schadens oder drei Jahre nach der Verletzungshandlung der Visionside, je nachdem, was früher eintritt. Schadensersatzansprüche sind auf den Netto-Auftragswert begrenzt.

15. Datenschutz

Durch Zustimmung stimmt der Kunde zu, dass seine personenbezogenen Daten, einschließlich Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift, weitere Adressen des Kunden, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten und UID-Nummer, automatisch erfasst, gespeichert und verarbeitet werden, um den Vertrag zu erfüllen, den Kunden zu betreuen und für eigene Werbezwecke zu nutzen, z. B. um Angebote, Werbeprospekte und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form) zu senden und auf die bestehende oder ehemalige Geschäftsbeziehung des Kunden hinzuweisen (Referenzhinweis). Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm bis auf Widerruf elektronische Post zu Werbezwecken zugesandt wird. Die Zustimmung kann jederzeit schriftlich per E-Mail, Telefax oder Brief an die im Kopf der AGB angegebenen Kontaktdaten widerrufen werden.

16. Anzuwendendes Recht

Gemäß dem Vertrag sind alle gegenseitigen Rechte, Pflichten und Ansprüche zwischen der Visionside und dem Kunden ausschließlich dem österreichischen materiellen Recht unterworfen. Dabei sind die Verweisungsnormen sowie das UN-Kaufrecht ausgeschlossen.

17. Erfüllungsort und Gerichtsstand

17.1. Der Ort der Erfüllung des Vertrages ist der Sitz der Visionside. Wenn die Ware versandt wird, geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Visionside die Ware an das von ihr gewählte Beförderungsunternehmen übergeben hat.

17.2. Für alle Rechtsstreitigkeiten, die sich zwischen der Visionside und dem Kunden im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ergeben, wird das Gericht am Sitz der Visionside als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Trotzdem behält sich die Visionside das Recht vor, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

17.3. Sofern in diesem Vertrag Bezeichnungen für natürliche Personen nur in männlicher Form verwendet werden, beziehen sie sich gleichermaßen auf Frauen und Männer. Wenn die Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen angewendet wird, ist die geschlechtsspezifische Form zu verwenden.

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